AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen St. Hippolyt Mühle Ebert Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) für den Verkauf von Produkten der St. Hippolyt Mühle Ebert GmbH, Talstraße 27, 69234 Dielheim (im Folgenden „St. Hippolyt“ oder „wir“) .

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen gemäß dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben vorab ausdrücklich, schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle vertraglichen Abreden, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen für deren Wirksamkeit der Textform.

1.3 Die Regelung dieser AGB gelten vorbehaltlich abweichender, individualvertraglicher Vereinbarungen.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Bestellungen sind als Angebot des Bestellers gemäß § 145 BGB zu qualifizieren. Frist zur Annahme durch St. Hippolyt, die entweder durch eine Bestellbestätigung oder durch Lieferung erfolgt, beträgt zwei Wochen.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer schriftlichen Zustimmung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ gemäß FCA Incoterm 2020®.

3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

3.3 Der Abzug von Skonto ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.

3.4 Rechnungsbeträge sind ab Rechnungsdatum sofort zahlbar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der Besteller kommt gemäß § 286 Abs. 2 BGB mit der Zahlung des Rechnungsbetrages automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; im Falle des Verzuges des Bestellers ist St. Hippolyt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von St. Hippolyt anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit

4.1 Der Beginn der von St. Hippolyt angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Von St. Hippolyt angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nicht als Angaben im Sinne eines Fixgeschäfts zu verstehen. Geringfügige Über- oder Unterschreitungen der in einer Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind zu akzeptieren.

Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere Rücktritt oder Kündigung, setzt eine Mahnung unter Fristsetzung voraus. Die Mahnung darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist ausgestellt werden. Die zu setzende Frist muss mindestens zwei Wochen betragen.

4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede eines nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4 Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller zum Zeitpunkt des Eintrittes des Annahme- oder Schuldnerverzugs über.

4.5 St. Hippolyt haftet im Falle des eigenen Verzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, summenmäßig beschränkt auf maximal den dreifachen Auftragswert.

5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

5.1 Lieferungen verstehen sich grundsätzlich „ab Werk“ FCA Incoterms® von St. Hippolyt in Dielheim.

5.2 St. Hippolyt ist berechtigt, für zu stellende Paletten eine Schutzgebühr i.H.v. 12,50 € zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. St. Hippolyt ist bereit, Tauschpaletten zu akzeptieren. Bei gleichzeitiger Überlassung vergleichbarer Paletten berechnet St. Hippolyt die vorstehende Schutzgebühr nicht.

5.4 Auf gesonderte Beauftragung des Bestellers kann die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt werden; die dabei anfallenden Kosten hat der Besteller zu tragen.

6. Mängelhaftung/ Verjährung

6.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist St. Hippolyt nach eigener Wahl zur Nacherfüllung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt St. Hippolyt die Aufwendungen nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises der Lieferung.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Schadenersatz ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.4 St. Hippolyt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von St. Hippolyt beruhen. In sonstigen Fällen ist der Schadenersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden bis maximal den dreifachen Auftragswert begrenzt.

6.5 St. Hippolyt haftet für schuldhaft Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Höhe des Schadenersatzes auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6 Im Übrigen ist die Haftung von St. Hippolyt auf Fälle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beschränkt.

6.7 Besteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware wie Futtermittel, Diätfuttermittel, Nahrungsergänzungsmittel für Menschen sowie alle Produkte, die einem schnellen Verderb unterliegen, ordnungsgemäß zu lagern, insbesondere vor Wärme, Feuchtigkeit und übermäßigem Lichteinfall, sowie Schädlingen zu schützen ist. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Lagerungshinweise ist eine Haftung von St. Hippolyt ausgeschlossen.

6.8 Die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche einschließlich Nachbesserungsansprüche und daraus resultierende Schadensersatzansprüche beträgt bei Futtermitteln sechs Monate, ansonsten zwölf Monate ab Gefahrenübergang, nicht jedoch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums des Produkts.

7. Gesamthaftung

7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung St. Hippolyt gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

8.1 St. Hippolyt behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist St. Hippolyt berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache durch St. Hippolyt liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, St. Hippolyt hat dies schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch St. Hippolyt stets ein Rücktritt vom Vertrag. St. Hippolyt ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache sachgemäß zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller unverzüglich St. Hippolyt schriftlich zu benachrichtigen, damit St. Hippolyt deren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen kann.

8.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt St. Hippolyt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. St. Hippolyt nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann St. Hippolyt die Abtretung offenlegen und die Zahlung etwaige Ansprüche auf den Eigentumsvorbehalt an sich selbst verlangen.

8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

8.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

8.7 St. Hippolyt hat Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt St. Hippolyt.

9. Gerichtsstand – Erfüllungsort

9.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von St. Hippolyt Gerichtsstand; St. Hippolyt ist berechtigt, den Besteller auch an dessen Wohnsitzgericht oder am Sitz seiner geschäftlichen Niederlassung zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand 04.12.2024


Lieferanteninformation

St. Hippolyt Mühle Ebert
Verkauf und Lieferung erfolgen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der St. Hippolyt.

Das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum. Vielen Dank, dass Sie bei uns eingekauft haben.

Bankverbindung:
Wenn Sie als Zahlungsart „Banküberweisung“ gewählt haben: Der Gesamtbetrag ist sofort und ohne Abzug auf unser Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: St. Hippolyt Mühle Ebert GmbH
Bank: Commerzbank
IBAN: DE69 5308 0030 0796 0773 00
BIC: DRESDEFF530

Bitte geben Sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck in Ihrer Überweisung an!

Impressum - gemäß § 5 TMG:

St. Hippolyt Mühle Ebert GmbH
Talstraße 27
69234 Dielheim

Telefon: 06222 990 100

Registergericht: AG Mannheim, HRB 351052
Geschäftsführer: Bernhard Edwin Ebert und Ivo Roger Ebert-Brenninkmeyer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE156659191

E-Mail: info@st-hippolyt.de

Für weitere Informationen oder technische Probleme wenden Sie sich bitte an die oben angegebene E-Mail-Adresse oder benutzen das Kontaktformular.